SUPPORT

Support

Dienstleistungsnetzwerk für sächsische KMU

Herausforderungen

Prinzipiell ist jeder Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent seiner Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen oder eine Strafzahlung wird fällig. Im Freistaat Sachsen kommen etwa 65% dieser Betriebe, darunter vor allem kleine und mittlere Unternehmen, ihrer Beschäftigungsverpflichtung für Menschen mit Behinderungen nicht nach und zahlen lieber die sogenannte Ausgleichsabgabe. Seit Inkrafttreten der Ausgleichsabgabe im Jahre 2000 hat die sächsische Wirtschaft die angestrebte Fünf-Prozent-Marke nie erreicht.

Aufgrund dieses Umstandes und trotz einer gesetzlichen Quotenregelung sind Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Vor allem durch eine Vielzahl an Vorschriften wird auf Unternehmensseite eine große Unsicherheit erzeugt, die der Einstellung von Menschen mit Behinderungen eher abträglich ist.

Zielstellung im Projekt

2010 startete mit "support" das erste konkrete Projekt der Allianz zur Beschäftigungsförderung für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Zentrales Anliegen ist die Entwicklung eines vernetzten dauerhaften Unterstützungsangebotes für kleine und mittlere Unternehmen in Südwestsachsen. Die Kernaufgaben bestehen daher im Aufbau und die Professionalisierung eines Netzwerkes von Leistungsträgern für die Beschäftigung behinderter Menschen sowie in der individuellen Sensibilisierung von Unternehmen mit dem Ziel der Erzeugung von dauerhafter Beschäftigungsbereitschaft.

Mit Hilfe seines Dienstleistungsnetzwerks bietet ‚support' Unternehmen eine umfassende Unterstützung bei der passgenauen Besetzung eines Arbeitsplatzes, sowie zu allen Fragen bezüglich der Beschäftigung behinderter und gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei ist es wichtig, die Leistungen des Integrationsprozesses aus einer Hand anzubieten, angefangen mit der informellen Beratung der Unternehmen in allen Belangen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, der Suche nach geeigneten Arbeitnehmern und Ausbildungsplatzsuchenden entsprechend den Unternehmensanforderungen, der Klärung von Förderungsmöglichkeiten und Zuschüssen, der Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Beratung im Umgang mit behinderten Menschen im Betrieb, der Information zu Behinderungsarten und chronischen Krankheitsbildern, der Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich bis hin zur Unterstützung bei Leistungsproblemen, sowie in Fragen der Prävention und des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Mit dem Projekt "support" soll zudem ein Beitrag zur Umsetzung der am 26.März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung) geleistet werden.

 

 

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